E-Auto-Förderung
2026

Jetzt mit bis zu 6.000 EUR1 von der staatlichen
E-Auto-Förderung profitieren.
Hyundai Privatkundenangebote, mehrere Hyundai Modelle

E-Auto-Förderung für Privatkunden

Die staatliche E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Januar 2026 beschlossene Sache und kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden,
beim Staat für ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassene Fahrzeuge beantragt werden. Förderfähig sind Fahrzeuge mit rein
batterielektrischem Antrieb1 und Plug-in-Hybrid Modelle1, welche die klimaschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Mit unserem Rechner können Sie ganz einfach die Höhe Ihrer Fördersumme berechnen. Außerdem stellen wir Ihnen hier unsere
förderfähigen Modelle vor und beantworten die wichtigsten Fragen zur Förderung.

Berechnen Sie Ihre Förderung

Berechnen Sie hier, wie hoch die E‑Auto‑Förderung ausfällt, die Sie für die Anschaffung Ihres neuen, rein batterieelektrischen
Hyundai Modells oder förderfähigen Plug-in-Hybrids beim Staat beantragen können.

Bitte beachten Sie dabei auch unsere Hinweise zur Berechnungsgrundlage sowie zum Antragsprozess.

Ihre E-Auto Förderung

Welche Fördersumme können Sie beantragen?

1
Kinder
2
Einkommen
3
Ergebnis

1. Wie viele Kinder unter 18 Jahren leben in Ihrem Haushalt?

Die Kinderanzahl beeinflusst Ihre Einkommensgrenze und den Förderbonus (+500 € je Kind, max. 2 Kinder)

keine Kinder
 
1 Kind
+500 €
2 oder mehr Kinder
+1.000 €

2. Wie hoch ist Ihr Haushaltseinkommen?

Zu versteuerndes Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder (§ 2 Abs. 5 EStG)

Ihre Einkommensgrenze: 80.000 €
 
 
 
 
 
 

3. Welchen Fahrzeugtyp möchten Sie kaufen?

Wählen Sie Ihren Fahrzeugtyp – Ihre individuelle Förderung wird detailliert angezeigt

 
Reines Elektroauto
BEV / Brennstoffzelle (FCEV)
Ihre Förderung
Plug-in Hybrid
PHEV / Range-Extender
max. 60 g CO₂/km oder mind. 80 km Reichweite
Ihre Förderung

* Unverbindlicher Orientierungsrechner auf Basis der offiziellen Angaben des Bundesumweltministeriums (BMUKN). Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die offiziellen BAFA-Förderrichtlinien.

Hinweise zur Berechnungsgrundlage der neuen Förderung
Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zugrunde gelegt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich dabei aus der Summe beider Einzeleinkommen.
Die detaillierte Berechnungsgrundlage, das konkrete Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Für Sie entsteht dadurch kein Nachteil, da die Förderung bis zu ein Jahr nach Zulassung rückwirkend beantragt werden kann – allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 zugelassen wurden.

Details zur Beantragung der E-Auto-Förderung
Bitte beachten Sie, dass die dargestellte Förderung nicht von Hyundai oder uns gewährt wird und dementsprechend auch nicht bei Hyundai oder bei uns im Autohaus beantragt werden kann. Informationen zur Antragstellung sowie zu allen erforderlichen Nachweisen finden Sie beim Bundesumweltministerium (externer Link): https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

Alle angezeigten Werte und Regularien dienen ausschließlich der Orientierung. Aus ihnen entsteht kein Rechtsanspruch gegenüber Hyundai oder den teilnehmenden Handelspartnern auf Gewährung der Prämie.

Hyundai INSTER

Hyundai INSTER Select 71 kW (97 PS) Batterie 42 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 327 km3.

Hyundai INSTER

Jetzt ab 179 EUR2/Monat leasen

Der Hyundai INSTER begeistert mit seinem unverwechselbaren Look, einem innovativen Raumkonzept und vielen serienmäßigen Extras. Mit einer beeindruckenden Reichweite für seine Klasse und kurzen Ladezeiten ist er der perfekte Elektro-Flitzer für alle, die keine Zeit zu verlieren haben.

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Hyundai KONA Elektro

Hyundai KONA Elektro Select 99 kW (135 PS) Batterie 49 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 380 km3.

Hyundai KONA Elektro

Jetzt ab 259 EUR4/Monat leasen

Der Hyundai KONA Elektro kombiniert die agile Wendigkeit eines kompakten SUV mit der Effizienz eines Elektrofahrzeugs – ideal für den Alltag und spontane Ausflüge. Sein modernes Design und der durchdachte Innenraum machen ihn zu einem vielseitigen Weggefährten.

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Hyundai IONIQ 5

Hyundai IONIQ 5 125 kW (170 PS) Batterie 63 kWh Elektro Heckantrieb, Reduktionsgetriebe: Energieverbrauch kombiniert: 15,6 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 440 km3.

Hyundai IONIQ 5

Jetzt ab 329 EUR5/Monat leasen

Der Hyundai IONIQ 5 vereint zeitloses Design mit jeder Menge intelligenter Technologien und einem großzügigen Innenraum, der den Bedürfnissen von Familien und Berufstätigen gerecht wird.

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Hyundai IONIQ 6

Hyundai IONIQ 6 125 kW (170 PS) Batterie 63 kWh Heckantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 13,4 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 521 km3.

Hyundai IONIQ 6

Jetzt ab 389 EUR6/Monat leasen

Im Hyundai IONIQ 6 erleben Sie Elektromobilität mit Klasse. Das attraktive Stromliniendesign, das geräumige Hightech-Interieur und die enorme Reichweite machen ihn zum preisgekrönten Trendsetter.

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Hyundai IONIQ 9

Hyundai IONIQ 9 160 kW (218 PS) 110 kWh Batterie, Heckantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 19,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 620 km3.

Hyundai IONIQ 9

Jetzt ab 579 EUR7/Monat leasen

Der Hyundai IONIQ 9 bietet dank seines durchdachten Designs ausreichend Platz für bis zu 7 Passagiere. Egal, ob auf der täglichen Fahrt oder bei langen Reisen – Komfort und Flexibilität stehen an erster Stelle.

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Hyundai IONIQ 5 N

Hyundai IONIQ 5 N 448 kW (609 PS) Batterie 84 kWh Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 21,2 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 448 km3.

Hyundai IONIQ 5 N

Jetzt ab 539 EUR8/Monat leasen

Elektromobilität für Rennstrecke und Straße: Der Hyundai IONIQ 5 N ist ein echter High-Performer, der alles beherrscht, was N Fahrspaß ausmacht – atemberaubende Beschleunigung, einzigartige Fahrdynamik und ein Design voller Motorsport-DNA.

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Hyundai IONIQ 9

Hyundai IONIQ 6 N 448 kW (609 PS) Batterie 84 kWh Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 18,7 kWh/100km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 487 km3.

Hyundai IONIQ 6 N

Jetzt ab 549 EUR9/Monat leasen

Erleben Sie die Kombination aus Komfort und höchster Performance. Ob der alltägliche Weg zur Arbeit oder am Wochenende auf der Rennstrecke - der Hyundai IONIQ 6 N ist die Elektro-Sportlimousine für jeden Tag.

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Hyundai TUCSON Plug-in-Hybrid

Hyundai TUCSON Plug-in-Hybrid Select 1.6 T-GDI 212 kW (288 PS) Frontantrieb: Energieverbrauch kombiniert/gewichtet: 10,8 kWh/100 km plus: 2,7 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert/gewichtet: 62 g/km; CO2-Klasse: B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 6,0 l/km; CO2-Emissionen bei entladener Batterie kombiniert: 135 g/km; CO2-Klasse bei entladener Batterie: D.

Hyundai TUCSON Plug-in-Hybrid

Jetzt ab 279 EUR10/Monat leasen

Was auch immer das Leben für Sie bereit hält, der Hyundai TUCSON ist für Sie da. Mit seinem modernen Design, dem neu gestalteten Innenraum und einer Vielzahl innovativer Technologien an Bord, ist er der perfekte Begleiter für all Ihre Abenteuer. Man weiß schließlich nie, was das Leben bringt.

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Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen
Haushalt ohne Kinder unter
18 Jahren
Haushalt mit einem Kind unter
18 Jahren
Haushalt mit zwei oder mehr
Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro nicht förderfähig 3.500 Euro 4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro
bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids:

Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen
Haushalt ohne Kinder unter
18 Jahren
Haushalt mit einem Kind unter
18 Jahren
Haushalt mit zwei oder mehr
Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euro nicht förderfähig 2.000 Euro 2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro
bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro

Quelle (externer Link): Bundesumweltministerium. (Stand 19.01.2026)

FAQ

Das Förderprogramm zielt auf die Anschaffung oder das Leasing fabrikneuer Fahrzeuge ab.

Förderberechtigt sind alle Neufahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 erstmals in Deutschland zugelassen werden und der EU-Fahrzeugklasse M1 angehören. Dazu zählen Pkw mit rein elektrischem Batterieantrieb, Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer (Range-Extender) sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge, sofern diese festgelegte klimaschutzbezogene Kriterien erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie künftig einbezogen werden, ist derzeit noch Gegenstand einer Prüfung.

Im Förderzeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 können auch Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge entweder einen CO2-Ausstoß von höchstens 60 Gramm je Kilometer gemäß Typgenehmigung aufweisen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Die neue Förderung für Elektrofahrzeuge richtet sich an Privatpersonen, die ein neu zugelassenes Fahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 entweder kaufen oder leasen. Unterstützt werden reine Elektrofahrzeuge sowie ausgewählte extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender).

Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einhaltung einer Einkommensobergrenze. Diese liegt grundsätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich diese Grenze: Für jedes der ersten beiden minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) wird die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro angehoben. Familien mit zwei oder mehr Kindern können somit ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro aufweisen.

Nachweis des Einkommens:
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den beiden jüngsten verfügbaren Steuerbescheiden, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Bei einer Antragstellung zu Beginn des Jahres 2026 können daher beispielsweise die Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 herangezogen werden.

Bei verheirateten Antragstellerinnen und Antragstellern, Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie in eheähnlichen Lebensgemeinschaften werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern keine gemeinsame steuerliche Veranlagung vorliegt.

Weitere Details zur Einkommensberechnung, zu Sonderfällen ohne Einkommensteuerbescheid sowie zur konkreten Berücksichtigung von Kindern werden in der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Ja. Sowohl bei Kauf als auch bei Leasing ist eine Mindesthaltedauer vorgesehen. Diese beträgt 36 Monate ab dem Datum der Erstzulassung. Ziel der Regelung ist es sicherzustellen, dass die Fahrzeuge tatsächlich privat genutzt werden. Ohne eine solche Vorgabe bestünde die Möglichkeit, geförderte Fahrzeuge kurzfristig weiterzuverkaufen und Gewinne zu erzielen.
Das Leasing von Neufahrzeugen ist ausdrücklich förderfähig. Abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße können Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro gewährt werden. Für Leasing gelten dieselben Förderbeträge und Voraussetzungen wie beim Fahrzeugkauf. Der Förderantrag wird vom Leasingnehmer gestellt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und die Mindesthaltedauer von drei Jahren eingehalten wird.
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Verfahren und muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung auf die antragstellende Person erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen ist kein separater Antrag zum Kaufzeitpunkt erforderlich, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Derzeit sind alle Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 förderfähig, die ab dem 01. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden und über einen rein elektrischen Antrieb, einen Range-Extender oder einen förderfähigen Plug-in-Hybridantrieb verfügen.

Die mögliche Einführung sogenannter EU-Präferenzregelungen wird aktuell geprüft. Sollten entsprechende Vorgaben künftig Bestandteil des Förderprogramms werden, wird das Bundesumweltministerium rechtzeitig darüber informieren.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

** Eine staatliche E-Auto-Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, hängt von Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren ab. Beantragung, Prüfung der Voraussetzungen und Auszahlung erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden über das BAFA. Es besteht kein Anspruch gegenüber Autohaus Bach. Weitere Informationen: www.bafa.de

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