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75 % Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

Jetzt gewerbliche Vorteile sichern – gültig vom 01.07.2025 bis 31.12.2027

BEV (rein elektrisch) Neu & gebraucht Barkauf & Finanzierung
Unternehmen profitiert steuerlich

Auf einen Blick

  • Sonderabschreibung: 75 % im Jahr der Anschaffung
  • Zeitraum: 01.07.2025–31.12.2027
  • Fahrzeugart: nur vollelektrische Fahrzeuge (keine Plug-in-Hybride)
  • Gilt für Neuwagen und Gebrauchtwagen (z. B. Tageszulassungen)
  • Voraussetzung: Aufnahme ins Betriebsvermögen & Bilanzierung (Barkauf oder Finanzierung)
Abschreibungsmodell

Abschreibungsmodell

  • Jahr 1: 75 % Sonder-AfA
  • Jahr 2: 10 %
  • Jahr 3: 5 %
  • Jahr 4: 5 %
  • Jahr 5: 3 %
  • Jahr 6: 2 %

Ergebnis: Hoher Steuervorteil bereits im ersten Jahr – mehr Liquidität für Ihr Unternehmen.

Gebrauchte BEVs

Warum jetzt umsteigen?

  • Junge Gebrauchte (z. B. Tageszulassungen) werden steuerlich besonders attraktiv.
  • Liquiditätsvorteil durch hohe Erstabschreibung.
  • Ideal für Gewerbe, Handwerk, Dienstleister und Flotten.
  • Optional kombinierbar mit Finanzierungslösungen – sprechen Sie uns an.
Bestand prüfen

So gehen Sie vor

  • Passendes Elektrofahrzeug auswählen (neu oder gebraucht) – wir beraten Sie marken- & modellbezogen.
  • Bilanzierung/Betriebsvermögen prüfen – wir unterstützen bei der Einordnung.
  • Finanzierung vergleichen – individuelle, gewerbliche Konditionen möglich.
  • Angebot sichern & Fahrzeug übernehmen.
Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Häufige Fragen

Ja, sofern das Fahrzeug erstmals in Ihr Betriebsvermögen aufgenommen wird (z. B. Tageszulassung).
Die Sonderabschreibung setzt die Bilanzierung des Fahrzeugs beim Unternehmen voraus. Bei operativem Leasing ohne Bilanzierung greift sie regelmäßig nicht. Wir prüfen mit Ihnen die passende Struktur.
Firmenstammdaten, gewünschtes Modell, geplante Nutzung (km/Jahr), gewünschte Zahlungsart (Barkauf/Finanzierung) sowie – falls vorhanden – bestehende Flottenvereinbarungen.

Stand: 08/2025. Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information zur Sonderabschreibung für rein elektrische Fahrzeuge im Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027. Alle Angaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen, individueller Voraussetzungen und steuerlicher Bewertung. Verbindliche Auskunft erteilt Ihre Steuerberatung.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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